Welche Rechte der Deutsche Gesetzgeber Eltern pubertierender Jugendlicher einräumt – und welche Pflichten er ihnen auferlegt.

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Welche Rechte der Deutsche Gesetzgeber Eltern pubertierender Jugendlicher  einräumt – und welche Pflichten er ihnen auferlegt.

Colourbox Was dürfen Eltern verbieten?  – 19.09.2012

 

1. Aufstehen
Eltern, die ihre Kinder nicht rechtzeitig in die Schule schicken, vernachlässigen streng genommen ihre Fürsorge- und Erziehungspflichten. Gegen die Eltern notorischer Schulschwänzer kann sogar ein Bußgeld verhängt werden. Mütter und Väter, denen es nicht gelingt, ihre Kinder zum regelmäßigen Schulbesuch zu bewegen, müssen mit der Einschaltung des Jugendamts rechnen.

2. Internet-Konsum
Zur Erziehungsaufgabe von Eltern gehört auch die Kontrolle über den Internet-Konsum. Verbindliche Regeln fehlen allerdings. Für 14-Jährige wird eine Obergrenze von täglich 90 Minuten empfohlen. Ein Internet-Verbot – egal, ob einmalig oder für längere Zeit – gilt übrigens wie „Hausarrest“ als Erziehungsmaßnahme, die Eltern erlaubt ist.

3. Haare färben
Gefärbte Haare sind Jugendlichen unter 16 Jahren ebenso verboten wie Alkohol und Zigaretten. Wer´s nicht glaubt, sollte im Kleingedruckten entsprechender Produkte nachlesen. Grund sind Substanzen in chemischen Haarfarben, die allergische Schocks auslösen können. Im Drogeriemarkt können sich Jugendliche dennoch problemlos mit Färbemitteln eindecken. Der Friseur muss jedoch das Okay der Eltern einholen.

4. Modische Vorlieben
Prinzipiell dürfen die Eltern bestimmen, was ihre Kinder anziehen. Der Grundsatz der partnerschaftlichen Erziehung (§ 1626 Abs. 2 BGB) verlangt allerdings, dass die Eltern ihre Kinder in der Entwicklung fördern und ihre wachsende Selbstständigkeit berücksichtigen. Eltern sollten ihre Kinder also unterstützen, wenn diese einen eigenen Kleidungsstil entwickeln. Den Modewünschen sind jedoch Grenzen gesetzt. Eltern handeln verantwortungsbewusst, wenn sie etwa der 14-jährigen Tochter Minirock, Netzstrümpfe und Lackstiefel verbieten – oder dem Sohn das Tragen vom T-Shirts mit Hakenkreuz-Symbolen.

5. Piercings & Tattoos
Zum Glück wissen die wenigsten Jugendlichen, dass die Vorschriften zu Piercings, Tattoos und Ohrtunneln weich wie Watte sind. So braucht ein Minderjähriger mit Piercing-Wunsch gar keine Einwilligungserklärung seiner Eltern. Wird die Prozedur nämlich vom Taschengeld bezahlt, reicht es theoretisch aus, wenn der Jugendliche selbst unterschreibt. Seriöse Studios werden auf Nummer sicher gehen und doch eine Erlaubnis der Eltern verlangen, da andernfalls sie bewerten müssen, ob ein Jugendlicher von seiner Entwicklung her in der Lage ist, die Bedeutung und die Tragweite der Körperverletzung genau zu erfassen und richtig zu beurteilen.

6. Umgangsverbot
Eltern haben das Umgangsbestimmungsrecht (§ 1632 Abs. 2 BGB), d. h. sie dürfen Kontakte unterbinden und Umgangsverbote zum Wohle des Nachwuchses aussprechen. Allerdings müssen triftige Gründe dafür vorliegen, etwa dass der Kumpel des Sohnes bereits zweimal mit Drogen erwischt wurde.

7. Nachts draußen bleiben
Das Jugendschutzgesetz enthält keine Bestimmungen, wie lange sich Kinder und Jugendliche draußen aufhalten dürfen. Bei privaten Treffen entscheiden allein die Eltern, ob und wie lange die Kinder wegbleiben dürfen.

8. Sexualität
14-Jährige haben das Recht auf „sexuelle Selbstbestimmung“. Das bedeutet allerdings nicht, dass Eltern Sex im Kinderzimmer erlauben müssen. Sie haben das sogenannte Hausrecht, dürfen also bestimmen, welche Freunde in die Wohnung gebracht werden und wie lange. Eltern können überdies Anzeige erstatten, wenn sie meinen, dass das Kind von seinem volljährigen Partner zum Sex überredet worden ist.

INTERNET-TIPPIn der Broschüre „Meine Erziehung – da rede ich mit“ ist detailliert aufgelistet, was Jugendliche in welchem Alter dürfen – und zu welchen Erziehungsmaßnahmen Eltern berechtigt sind. Der Ratgeber des Bundesjustizministeriums kann unter www.bmj.de/meine-Erziehung heruntergeladen werden.

Source: http://www.focus.de/schule/familie/erziehung/pubertaet/willkommen-in-der-hoelle-solange-du-deine-fuesse-unter-meinen-tisch-stellst-_aid_821619.html
FOCUS-SCHULE | Nr. 5 (2012)
 

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